Zoll und Freimengen Kanaren

Der Zoll und die Freimengen der Kanaren spielen besonders bei der Heimreise nach Deutschland eine wichtige Rolle, da die kanarischen Inseln als steuerrechtliches Sondergebiet gelten und bei der Wareneinfuhr von den Kanaren nach Deutschland andere Regelungen zum Tragen kommen als innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Einfuhrbestimmungen

Es finden sich keine besonderen Einfuhrbestimmungen bei der Einreise auf die Kanaren für Reisende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, wenn die Waren ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt sind.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Reisende zollpflichtige Waren von den kanarische Inseln nach Deutschland einführen wollen.

Hier sind wichtige Bestimmungen beim Zoll Kanaren und den Freimengen Kanaren zu beachten.


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Kanarische Inseln: Steuerrechtliches Sondergebiet

Auch, wenn die kanarischen Inseln politisch zu Spanien und damit zu Europa gehören, so haben sie den Status eines steuerrechtlichen Sondergebietes.

Anders als z.B. in Deutschland wird hier eine geringere Mehrwertsteuer erhoben, was sich auch für Urlauber beim Einkauf als besonders geldwerter Vorteil erweist.

Die Besteuerung ist anders organisiert, was sich auf den Zoll bei der Ausfuhr von bestimmten Waren in Bezug auf die Freimengen Kanaren sowie die Wertgrenzen pro Person auswirkt.

Hier finden die Regelungen für Waren aus Nicht-EU-Staaten bzw. Drittländern Anwendung. Werden die Freimengen oder Wertgrenzen überschritten, so sind Abgaben zu entrichten.

Es wird dringend empfohlen, sich an die Vorgaben zu halten, denn versuchter Schmuggel wird durchaus mit hohen Bußgeldern und Strafen geahndet. Dann wird das ursprüngliche Reisemitbringsel zu einer mehr als teuren Angelegenheit. Unwissenheit schützt ebenfalls vor Strafe nicht. Das trifft besonders auf die Ausfuhr von verbotenen Waren zu.


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Voraussetzungen für die abgabenfreie Einfuhr von Waren nach Deutschland

Damit von den Kanaren nach Deutschland eingeführte Waren abgabenfrei bleiben, muss es sich um „Reisemitbringsel“ handeln.

Diese Waren dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht sein, sie können auch als Geschenk für andere dienen.

Der Reisende hat die „Reisemitbringsel“ direkt bei sich zu führen.

Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, Parfum, Arzneimittel, Kraftstoffe

Die Freimengen von den Kanaren sind für einige Warengruppen genau definiert.

Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. An Tabakwaren können pro Person 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.

An Alkoholika sind folgende Mengen abgabenfrei: 1 L destillierte Getränke bzw. Spirituosen, die über 22% Alkoholgehalt aufweisen oder 2 L destillierte Getränke, Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von max. 22% oder 2 L Schaumwein oder Likörwein und 2 L sonstiger Wein oder 4 L nicht schäumende Weine oder 16 L Bier. Innerhalb der Warengruppen Tabakwaren und Alkoholika kann auch anteilig gemischt werden.

50 g Parfum oder 0,25 L Eau de Toilette können ebenfalls abgabenfrei von den kanarischen Inseln nach Deutschland eingeführt werden.

Bei Arzneimitteln bleibt der persönliche Bedarf abgabenfrei.

Laut Zoll Kanaren dürfen Kraftstoffe, die sich bereits im Tank befinden sowie bis zu 10 L in einem tragbaren Reisebehälter eingeführt werden, ohne dass Abgaben anfallen.

Wertgrenzen für andere Waren

Für andere Waren findet sich für den Zoll Kanaren eine Wertgrenze von 300 Euro, bei Flug- und Seereisenden erhöht sich diese Wertgrenze auf 430 Euro.

Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von maximal 175 Euro abgabenfrei nach Deutschland einführen.

Zollbestimmungen Devisen

Der Zoll der Kanaren sieht keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Devisen in der Landeswährung vor. Allerdings sind Beträge über 6.010 Euro anmeldepflichtig.

Ein- und Ausfuhrverbote Kanaren

Für bestimmte Waren besteht ein absolutes Ein- und Ausfuhrverbot.

Das betrifft Waffen, Munition, Sprengstoff sowie Pflanzen und Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzgesetz fallen.

Dabei ist gerade bei den geschützten Pflanzen und Tieren auf feinste Details zu achten, denn auch Waren, die aus geschützten Pflanzen oder Tierarten hergestellt sind bzw. Warenbestandteile unter Schutz stehender Pflanzen und Tiere enthalten, fallen unter dieses Verbot.

Gerade bei Lederwaren und Souvenirs aus Hölzern oder Pflanzen sollten sich Urlauber bereits vor dem Kauf eindeutig über die verwendeten Materialien erkundigen, um unliebsame Überraschungen beim Zoll zu vermeiden.

Hier gilt nämlich ebenfalls: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

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